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Beschreibung:
Der liechtensteinische Zivilprozess, der zuletzt 2018 novelliert wurde, ist nicht nur teilweise anders normiert, sondern es weicht auch sein usus fori vom österreichischen teilweise erheblich ab. Nach dem Fürstlichen Obersten Gerichtshof ist das liechtensteinische zivilgerichtliche Verfahren aufgrund der vielfältigen Rechtsquellen und der dichten Rezeptionslage ein in sich geschlossenes ganzes und selbständiges System; charakteristisch am liechtensteinischen Verfahrensrecht ist die einheitliche Verbindung gerade der Bestandteile verschiedenartiger Herkunft.


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